Allgemeine Geschäftsbedingungen
der APM Kommunikations- und Sicherheitstechnik GmbH

 

Sämtliche Lieferungen, Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, in jeder Weise freibleibend und unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Vermittlung von Dienstleistungen und Produkte Dritter: Wir haben keinen Einfluss auf den Zeitpunkt noch auf die Qualität der Bereitstellung der durch uns vermittelten Dienstleistungen und Produkte Dritter. Unsere Tätigkeit bezieht sich in diesem Zusammenhang lediglich auf die Erfassung und Weiterleitung von Aufträgen.

Aus diesem Grund lehnen wir jegliche Haftung für damit im Zusammenhang stehende Schäden z.B. durch Verzug oder Nichteinhaltung eines Bereitstellungstermins, ab. Kunden gehen ein Vertragsverhältnis mit den entsprechenden Anbietern ein und somit gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen, die in unseren Geschäftsräumen aushängen bzw. auf Verlangen ausgehändigt werden können.

Preise und Zahlung

Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro inkl. (bzw. zzgl. wenn sep. angegeben) Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Alle Rechnungen sind sofort rein netto fällig. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, eingehende Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Lieferung

Verbindliche Liefertermine oder Fristen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Wir behalten uns vor, erst nach Ablauf einer etwaigen Widerrufs- oder Rückgabefrist nach den §§355 Absatz 1,2 und 356 BGB zu leisten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, beispielsweise Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unserem Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung, die mindestens zwei Wochen beträgt, berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unsere Lager in Tiengen, Waldshut, Bad Säckingen, Rheinfelden oder Lörrach verlassen hat.

Gewährleistung Neugeräte, Instandsetzung

Die Annahme eines Reparaturauftrages stellt noch keine Anerkenntnis etwaiger Garantie oder Gewährleistungsansprüche des Kunden dar. Der Kunde hat den Liefergegenstand auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Liefergegenstände hat der Kunde sofort nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die bei einer sorgfältigen Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Bekannt werden schriftlich mitzuteilen. Transportschäden sind innerhalb 24 Stunden zu melden. Bei berechtigten Reklamationen stehen dem Kunden, der Verbraucher ist, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, können wir vom Kunden die Rückgewähr der mangelhaften Sache gem. §§ 346 bis 348 BGB verlangen. Verlangt der Unternehmerkunde Nacherfüllung, so können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Unfrei eingesandte Reklamationsaufträge werden von uns nicht angenommen. Sofern ein berechtigter Mangel vorliegt, werden dem Kunden, der Verbraucher ist, im Rahmen der Nacherfüllung die erforderlichen Transportkosten erstattet. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache. Ein Gewährleistungs- oder Garantieanspruch muss unter Vorlage der Ware nebst Zubehör geltend gemacht werden. Ansprüche werden von uns nur anerkannt, wenn der Kunde den maschinengedruckten Originalkaufbeleg, auf dem in leserlicher Form der Name des Händlers, das Kaufdatum und die Seriennummer (15-stellige IMEI-Nummer) aufgeführt sein muss, vorlegt. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht, wenn der Originalkaufbeleg unleserlich ist, nachträglich geändert wurde oder bezogen auf die oben genannten Angaben handschriftliche Einträge aufweist; die Seriennummer (15-stellige IMEI-Nummer) in oder auf dem Mobilfunkgerät geändert, gelöscht, entfernt oder unleserlich ist; die Ware Schäden aufweist, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung oder sonstige äußere Einflüsse (z. B. Fall, Stoß, Blitz, Feuchtigkeit, Feuer) entstanden sind; die Ware in Verbindung mit Nicht-Original-Zubehör, das vom Hersteller für den Gebrauch mit der Ware nicht ausdrücklich zugelassen ist, verwendet wurde; die vom Hersteller in der Bedienungsanleitung gegebenen Informationen hinsichtlich Einsatz, Gebrauch oder Wartung der Ware nicht befolgt werden; Eingriffe oder Reparaturen an der Ware durch vom Hersteller hierzu nicht autorisierte Dritte vorgenommen werden.

Die Rechte des Kunden aus einer Herstellergarantie bleiben unberührt.

Sofern kein Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden unsere erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten in Rechnung zu stellen, sofern dem Kunden vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt.

Die Rücknahme gelieferter Ware erfolgt stets freiwillig. Auf jeden Fall werden Retouren nur akzeptiert, wenn die Ware originalverpackt, ohne Preisauszeichnungen und ausreichend frankiert an uns zurückgesandt wird. Sofern wir mit der Retoure einverstanden sind, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10 % des Nettowarenwerts. Wir sind berechtigt, diese Bearbeitungsgebühr bei Erstellung der Gutschrift zu verrechnen.

Besondere Bedingungen für Service- und Reparaturleistungen

Wünscht der Kunde einen Kostenvoranschlag, wird die hierfür berechnete Gebühr bei Auftragserteilung vergütet. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags durchführbar ist, werden wir den Kunden hiervon unterrichten. Möchte der Kunde in diesem Falle die Reparatur nicht ausführen lassen, können wir einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlags bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sein können.

Bei berechtigten Mängeln kann der Kunde unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte Nacherfüllung gem. § 635 BGB verlangen. Beim Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht für einen Kunden, der Verbraucher ist.

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Kunden, die Verbraucher sind, zwei Jahre, ansonsten ein Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die von uns durchgeführte Reparatur oder Serviceleistung.

Wegen unserer Forderung aus dem Reparatur- oder Serviceauftrag steht uns ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, so weit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Im Rahmen der Verwertung des Pfandes sind wir auch zum freihändigen Verkauf berechtigt.

Holt der Kunde nach erfolgter Reparatur das Gerät nicht ab oder kann ihm dieses nicht zugestellt werden, so werden wir den Kunden noch einmal schriftlich auffordern, das Gerät innerhalb eines Monats bei uns abzuholen oder nach Wahl des Kunden nochmals kostenpflichtig an ihn übersenden. Holt der Kunde nach dieser Aufforderung das Gerät nicht binnen eines Monats ab oder führt der vom Kunden gewünschte Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, können wir dem Kunden den Verkauf des Geräts wegen unserer Forderung ankündigen. Nach Ablauf eines Monats ab dieser Ankündigung sind wir zu einem freihändigen Verkauf berechtigt. Sollte der Verkaufserlös unsere Forderungen übersteigen, werden wir den Mehrerlös an den Kunden abführen.

Datensicherheit

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jeder Servicetätigkeit ein Verlust von im Gerät gespeicherten persönlichen Daten wie Telefonnummern, Namen, Einstellungen etc. auftreten kann. Eine Haftung kann hierfür von uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht übernommen werden.

Streitbeilegungsverfahren

Die Firma APM Kommunikations- und Sicherheitstechnik GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden. Der Käufer bzw. Händler ist verpflichtet, Endabnehmer über die gesetzlich bestehenden Einschränkungen der Nutzung ausführlich und gesondert zu belehren. Für daraus entstehende Schäden oder Folgeschäden gilt im Übrigen die vorstehende Haftungsbeschränkung.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, über Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen, Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware bestehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang ab. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir ohne vorherige Fristsetzung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, die unverzügliche Herausgabe der Vorbehaltsware zu fordern bzw. diese zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabe-Ansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Datenschutz

Vertragsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort) werden genutzt, um bei der Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg, eine Bonit.tsprüfung zu veranlassen. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, Waldshut-Tiengen. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

 

Stand: November 2008